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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV / DPA)

Geltungsbereich dieses AVV Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ergänzt die AGB und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch PureTenant im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV ist erforderlich für die im Bestellprozess erhobenen Daten (Name, E-Mail-Adresse des Lizenzinhabers etc.). Der eigentliche Audit-Lauf läuft lokal auf dem Audit-Host des Kunden — hier verarbeitet PureTenant keine Tenant-Daten und es liegt insoweit keine Auftragsverarbeitung vor.

§ 1Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

(1) Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Kunde („Verantwortlicher", „Auftraggeber"). Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist:

PureTenant
Inhaber: Michael Bauer
Hauptstraße 12
90402 Nürnberg
nachfolgend „Auftragnehmer"

(2) Vertragsgegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen der Bereitstellung der Software „PureTenant — Microsoft 365 License Insights".

§ 2Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Gegenstand: Verarbeitung der für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Art der Verarbeitung: Erheben, Erfassen, Organisieren, Speichern, Aufbewahren, Auslesen, Übermitteln (an Subunternehmer Stripe und Mailgun), Löschen.

Zweck der Verarbeitung:

§ 3Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Verarbeitete Datenkategorien:

Kategorien betroffener Personen:

§ 4Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Beauftragung erfolgt durch den Abschluss des Lizenzvertrages und diesen AVV.

(2) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(3) Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Die TOMs sind in Anlage 1 dieses Vertrages aufgeführt.

(4) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung der Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO sowie bei Anfragen betroffener Personen im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

(5) Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten oder gibt sie auf Wunsch des Auftraggebers zurück, sofern nicht eine gesetzliche Aufbewahrungsverpflichtung besteht (insb. § 147 AO, § 257 HGB).

(6) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

§ 5Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen verantwortlich.

(2) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer Anfragen betroffener Personen, die diesen direkt erreichen, unverzüglich mit, sofern eine Bearbeitung durch den Auftragnehmer erforderlich ist.

§ 6Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)

(1) Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz nachfolgender Subunternehmer zu (allgemeine Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO):

SubunternehmerSitzZweckDatenkategorien
Stripe Payments Europe Ltd. Dublin, Irland (EU) Zahlungsabwicklung Bestellnummer, Betrag, E-Mail, Rechnungsanschrift
Sinch Email Ltd. (Mailgun EU) Dublin, IE / Frankfurt, DE Transaktions-E-Mails, Lizenzversand E-Mail-Adresse, Inhalt der Nachricht
[Hosting-Anbieter] DE (vermutlich Hetzner) Hosting der Web-/DB-Server Sämtliche oben genannten Daten

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig — mindestens 30 Tage im Voraus — über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter. Der Auftraggeber kann derartigen Änderungen aus wichtigem Grund widersprechen; in diesem Fall ist beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung vorbehalten.

(3) Der Auftragnehmer hat mit allen Subunternehmern AVV-Verträge mit gleichwertigen Schutzpflichten geschlossen.

§ 7Datenübermittlung in Drittländer

Sämtliche Datenverarbeitungen finden ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Eine Datenübermittlung in Drittländer im Sinne von Art. 44 ff. DSGVO findet nicht statt.

§ 8Mitteilung von Datenschutzverletzungen

(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, von jeder Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DSGVO.

(2) Die Meldung umfasst mindestens:

§ 9Kontroll- und Auditrechte

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten zum Datenschutz beim Auftragnehmer durch Kontrollen zu überzeugen.

(2) Der Auftragnehmer stellt auf Anforderung folgende Nachweise zur Verfügung:

(3) Vor-Ort-Kontrollen sind unter Einhaltung einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen während der üblichen Geschäftszeiten möglich. Sie sind für den Auftraggeber kostenfrei, sofern sie nicht die zumutbare Häufigkeit von einer Kontrolle pro Kalenderjahr übersteigen.

§ 10Vertragsdauer und Kündigung

(1) Dieser AVV ist an die Laufzeit des Hauptvertrags (Lizenzvertrag) gekoppelt und endet automatisch mit dessen Beendigung.

(2) Eine Kündigung dieses AVV bei fortbestehendem Hauptvertrag ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren Verstößen gegen die Pflichten aus § 4 vor.

§ 11Schlussbestimmungen

(1) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien — insbesondere den AGB — gehen die Regelungen dieses AVV vor.

(2) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Nürnberg.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Gemäß Art. 32 DSGVO setzt der Auftragnehmer die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen ein:

1.1 Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.2 Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)

1.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Hinweis zur Vorlage Dieser AVV ist ein Gerüst nach Art. 28 DSGVO. Der konkrete Hosting-Anbieter ist in § 6 und in der TOM-Liste zu ergänzen. Auch die TOMs (Anlage 1) sind anhand der tatsächlichen technischen Realität nochmal zu überprüfen — z. B. Backup-Frequenz, Wiederherstellungs-Tests, Incident-Response-Prozess. Empfohlen: anwaltliche Endprüfung sowie ggf. Abstimmung mit dem internen oder externen Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers.
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