puretenant

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen PureTenant, Inhaber Michael Bauer, Hauptstraße 12, 90402 Nürnberg (nachfolgend „PureTenant", „wir") und unseren Kunden über die Bestellung und Bereitstellung der Software-as-a-Tool-Lizenz „PureTenant — Microsoft 365 License Insights".

(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB (B2B). Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann und insoweit, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen.

§ 2Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Bereitstellung der Software „PureTenant" zur Durchführung von Lizenz- und Compliance-Audits in Microsoft-365-Tenants. Die genaue Funktionalität ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf puretenant.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Die Lizenz wird in sechs Stufen angeboten (XS, S, M, L, XL, XXL), die sich anhand der Anzahl der im Tenant des Kunden verwalteten User-Lizenzen unterscheiden. Die Stufenzuordnung obliegt der Selbstauskunft des Kunden.

(3) Eine Lizenz ist an exakt eine Microsoft-365-Tenant-ID gebunden. Eine Übertragung auf andere Tenants oder eine parallele Nutzung in mehreren Tenants ist ausgeschlossen.

§ 3Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Lizenzstufen auf unserer Website stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Mit dem Klick auf den Bestell-Button im Checkout-Modal („Zur Stripe-Checkout") gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine separate Bestätigungs-E-Mail oder durch Bereitstellung der Lizenzdatei.

(3) Der Vertragstext wird von uns gespeichert und ist für den Kunden auf Anfrage in Textform abrufbar.

(4) Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 4Bereitstellung und Fälligkeit

(1) Die Lizenzdatei wird dem Kunden nach erfolgreichem Zahlungseingang per E-Mail an die im Bestellprozess angegebene Adresse des Lizenzinhabers zugestellt — in der Regel innerhalb von wenigen Minuten.

(2) Die Lizenz beinhaltet:

(3) Voraussetzung für den Betrieb ist, dass der Kunde eigenständig in seinem Tenant eine App-Registrierung mit den unter „Sicherheit" aufgeführten read-only-Berechtigungen einrichtet und das X.509-Zertifikat sicher verwahrt.

§ 5Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto in EUR, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Für Geschäftskunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland und gültiger USt-Identifikationsnummer wird die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren ausgewiesen (§ 13b UStG). Die Steuerschuld geht in diesem Fall auf den Leistungsempfänger über.

(3) Die Zahlung erfolgt online über den Zahlungsdienstleister Stripe. Akzeptierte Zahlungsmittel: Kreditkarte (Visa, Mastercard, AMEX), SEPA-Lastschrift, gegebenenfalls weitere von Stripe angebotene Methoden.

(4) Die Lizenzgebühr ist mit Vertragsschluss fällig und wird im Voraus für die gesamte Laufzeit berechnet. Bei automatischer Verlängerung (siehe § 6) wird die Folgegebühr 14 Tage vor Beginn der neuen Laufzeit fällig.

§ 6Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung

(1) Die Lizenzlaufzeit beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Bereitstellung der Lizenzdatei.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Die Kündigung kann formlos per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

§ 7Money-Back-Garantie

(1) Innerhalb von 14 Kalendertagen ab Bereitstellung der Lizenz kann der Kunde die Lizenz ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Hierfür genügt eine formlose E-Mail.

(2) Im Falle einer wirksamen Rückgabe erstatten wir die volle Lizenzgebühr innerhalb von 14 Tagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Anfallende Bankgebühren oder Wechselkursverluste werden nicht ersetzt.

(3) Die Rückgabe ist nur möglich, wenn keine missbräuchliche Verwendung der Lizenzdatei stattgefunden hat (z. B. mehrfache Audit-Läufe gegen verschiedene Tenants in der Erprobungszeit). PureTenant behält sich vor, in solchen Fällen die Erstattung anteilig zu kürzen.

§ 8Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich:

(2) Bei Verstößen gegen diese Pflichten — insbesondere bei missbräuchlicher Mehrfachnutzung — sind wir berechtigt, die Lizenz fristlos zu widerrufen und gezahlte Gebühren einzubehalten.

§ 9Haftung und Gewährleistung

(1) PureTenant gewährleistet, dass die Software bei Bereitstellung über die im Vertragsschluss zugesagte Funktionalität verfügt. Bei Mängeln werden wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen.

(2) PureTenant haftet — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PureTenant nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden bezahlten Lizenzgebühr für die laufende Vertragsperiode.

(3) Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) PureTenant haftet nicht für Folgen aus fehlerhaften Bestellangaben des Kunden (z. B. falsch angegebene Tenant-ID, fehlerhafte USt-ID), oder für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung der Software (z. B. Berechtigungen über das vorgesehene Maß hinaus).

(5) Der Audit-Bericht stellt eine Momentaufnahme dar und ersetzt nicht die rechtsverbindliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, IT-Auditor oder Datenschutzbeauftragten.

§ 10Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält an der Software ein einfaches, nicht-übertragbares, nicht-unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung in dem im Bestellprozess angegebenen Microsoft-365-Tenant.

(2) Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software, dem Source-Code, der Dokumentation und den generierten Berichten verbleiben bei PureTenant. Die Berichte selbst — also der Output, den die Software auf dem Audit-Host des Kunden erzeugt — gehören dem Kunden.

§ 11Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch PureTenant erfolgt im Rahmen der Datenschutzerklärung.

(2) Da PureTenant keine Tenant-Daten des Kunden empfängt (der Audit läuft lokal auf dem Audit-Host des Kunden), liegt insoweit keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vor. Lediglich für die im Bestellprozess erhobenen Daten (Lizenzinhaber, Zahlungsdaten) bietet PureTenant einen AVV/DPA nach Art. 28 DSGVO an.

§ 12Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. PureTenant ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Hinweis zur Vorlage Diese AGB sind ein Gerüst für ein B2B-Software-as-a-Tool-Modell. Bitte vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen — insbesondere die Haftungsbegrenzung in § 9, die Reverse-Charge-Klausel in § 5, den Gerichtsstand in § 12 sowie die Selbstauskunfts-Logik bei Tier-Wahl. Auch die korrekte Wahl der Vertragsform (Werkvertrag vs. Dienstvertrag vs. Lizenzvertrag) sollte juristisch festgestellt werden.
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